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Begleitende Politik

Begleitende Politik

Es ist im Ermessen des Arztes, ob ein Patient eine Begleitperson benötigt oder nicht.

  • Für jeden Patienten ist nur ein Begleiter erlaubt.
  • Der Begleiter darf dem Patienten während des Besuchs und der medizinischen Versorgung nicht zur Seite stehen.
  • Die Begleitperson kann dem Patienten im Rahmen der Möglichkeiten helfen.
  • Der Begleitperson obliegt es, alle vom Krankenhaus aufgestellten Regeln zu befolgen.
  • In manchen Kliniken ist keine Begleitperson erlaubt.
  • Jede Klinik kann neben diesen grundsätzlichen Regeln für Begleitpersonen auch eigene Regeln für Begleitpersonen aufstellen.
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Das Medistate Kavacık-Krankenhaus, das mit seinem professionellen Gesundheitskonzept und seiner fortschrittlichen Technologie immer wieder neue Maßstäbe in diesem Sektor setzt, verbindet mit seinen hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen, die es den Menschen auf der europäischen und der anatolischen Seite anbietet, zwei Kontinente miteinander.