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Begleitende Politik
Begleitende Politik
Es ist im Ermessen des Arztes, ob ein Patient eine Begleitperson benötigt oder nicht.
- Für jeden Patienten ist nur ein Begleiter erlaubt.
- Der Begleiter darf dem Patienten während des Besuchs und der medizinischen Versorgung nicht zur Seite stehen.
- Die Begleitperson kann dem Patienten im Rahmen der Möglichkeiten helfen.
- Der Begleitperson obliegt es, alle vom Krankenhaus aufgestellten Regeln zu befolgen.
- In manchen Kliniken ist keine Begleitperson erlaubt.
- Jede Klinik kann neben diesen grundsätzlichen Regeln für Begleitpersonen auch eigene Regeln für Begleitpersonen aufstellen.